Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Romanshorn

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Teile des Urnengrabfeldes und der Plattenwand (Sterbejahre 2002-2004) werden nach 20 Jahren ab dem 5. Mai 2025 aufgehoben.

An den Friedhofseingängen und bei den betreffenden Grabfeldern ist ein entsprechender Plan angebracht.

Über den Grabstein können die Angehörigen bis zum 3. Mai 2025 verfügen. Nach dem 5. Mai 2025 entfernt die Friedhofverwaltung gemäss Art. 4.3 und 4.4 der Friedhofordnung die verbleibenden Grabmale und Einfassungen. Es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Der Beginn der Arbeiten ist wetterbedingt.

Die Kirchgemeinde ist dankbar, wenn Sie auswärts wohnende Angehörige der dort Bestatteten kennen, diese Personen entsprechend informieren.

Für die Kirchenvorsteherschaft, Walter Scherrer

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